Der Verkehrswert bezeichnet den Preis, der für eine Immobilie am Bewertungsstichtag unter gewöhnlichen Marktbedingungen voraussichtlich erzielbar wäre. Er berücksichtigt Lage, Zustand, Nutzung, Marktlage sowie bestehende Rechte und Belastungen.
Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – beschreibt den Preis, der für eine Immobilie am Bewertungsstichtag unter gewöhnlichen Marktbedingungen voraussichtlich erzielt werden könnte. Persönliche oder außergewöhnliche Umstände zwischen einzelnen Beteiligten bleiben dabei unberücksichtigt. Maßgeblich sind insbesondere die Lage, der Zustand, die Nutzungsmöglichkeiten und die rechtlichen Eigenschaften des Grundstücks.
Die Ermittlung richtet sich grundsätzlich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung. Je nach Objektart und verfügbaren Marktdaten kommen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere Verfahren gemeinsam infrage.
Eine fundierte Wertermittlung schafft eine realistische Grundlage für den Verkaufspreis. Wird eine Immobilie deutlich zu teuer angeboten, kann sich die Vermarktung unnötig verlängern. Ein zu niedriger Preis kann dagegen zu finanziellen Verlusten führen.
Der Verkehrswert ist außerdem bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, Finanzierungen und Vermögensauseinandersetzungen relevant. In einer Erbengemeinschaft kann ein neutrales Gutachten beispielsweise helfen, die Auszahlung einzelner Miterben oder einen gemeinsamen Verkauf sachlich vorzubereiten.
Eine Immobilienbewertung berücksichtigt nicht nur Wohnfläche und Baujahr. Entscheidend ist das Zusammenspiel verschiedener Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Dazu zählen insbesondere:
Die ImmoWertV verlangt, dass alle Merkmale berücksichtigt werden, denen der Grundstücksmarkt einen messbaren Werteinfluss beimisst. Dazu gehören sowohl allgemeine Marktbedingungen als auch besondere objektspezifische Eigenschaften.
Die Lage lässt sich in Makro- und Mikrolage unterteilen. Zur Makrolage gehören beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung einer Region, der Arbeitsmarkt und die überregionale Verkehrsanbindung. Die Mikrolage beschreibt das unmittelbare Umfeld, etwa Straße, Nachbarschaft, Lärmbelastung und Entfernung zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Welche Lage als attraktiv gilt, hängt auch von der Zielgruppe ab. Eine zentrale Wohnung kann für Berufspendler besonders interessant sein, während Familien möglicherweise eine ruhige Wohnlage mit Schulen und Grünflächen bevorzugen.
Beim Vergleichswertverfahren wird die Immobilie mit tatsächlich verkauften, möglichst ähnlichen Objekten verglichen. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern ausreichend geeignete Vergleichsdaten vorliegen.
Das Ertragswertverfahren stellt die nachhaltig erzielbaren Einnahmen in den Mittelpunkt. Es wird vor allem bei vermieteten Wohn- und Geschäftsimmobilien angewendet.
Beim Sachwertverfahren wird der Wert aus dem Bodenwert und den Herstellungskosten der baulichen Anlagen abgeleitet. Altersbedingte Wertminderungen und die aktuelle Marktlage werden dabei ebenfalls berücksichtigt.
Quadratmeterpreise können eine erste Orientierung bieten, reichen für eine zuverlässige Bewertung jedoch nicht aus. Unterschiede bei Lage, Zustand, Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten müssen durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden.
Sanierungsbedarf, Baumängel und technische Rückstände können den Verkehrswert reduzieren. Relevant sind beispielsweise Dach, Fassade, Fenster, Dämmung, Heizung, Leitungen und Feuchtigkeitsschäden.
Modernisierungen erhöhen den Wert jedoch nicht automatisch um die vollständigen Investitionskosten. Entscheidend ist, welchen zusätzlichen Nutzen der Markt der jeweiligen Maßnahme beimisst. Eine zeitgemäße Heizung oder bessere Energieeffizienz kann beispielsweise stärker ins Gewicht fallen als eine sehr individuelle Luxusausstattung.
Im Erbfall verwendet das Finanzamt gesetzlich geregelte Bewertungsverfahren. Liegt der dadurch ermittelte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen gemeinen Wert, kann unter den Voraussetzungen des § 198 BewG ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden, beispielsweise durch ein geeignetes Gutachten.
Bei einer Zwangsversteigerung setzt das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert fest und kann dafür einen Sachverständigen heranziehen. Der spätere Zuschlagspreis muss diesem Wert jedoch nicht entsprechen.
Auch Denkmalschutz, Nießbrauch, Wohnrechte, Wegerechte oder Erbbaurechte können den Wert beeinflussen. Beim Erbbaurecht sind insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen, der Erbbauzins und weitere wertrelevante Umstände zu berücksichtigen.
Eine einfache Onlinebewertung kann eine grobe Preisorientierung liefern. Bei Erbschaften, gerichtlichen Verfahren, hohen Vermögenswerten oder ungewöhnlichen Immobilien ist jedoch regelmäßig eine fachkundige Bewertung erforderlich.
Je genauer die Lage, der Zustand, die Marktdaten und die rechtlichen Besonderheiten erfasst werden, desto belastbarer ist der ermittelte Verkehrswert.
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